Falsche Lageangabe des Grundstücks für Fondsbeitritt ursächlich
Montag, 18. Mai 2009Am 02.03.2009 stellte der 2. Zivilsenat in seinem Urteil, Az. II ZR 266/07, fest, dass eine tatsächliche Vermutung dafür besteht, dass die unrichtige Darstellung der Lage des Grundstücks oder des Bodenwerts im Prospekt für die Entscheidung, einem geschlossenen Immobilienfonds beizutreten, wegen der Auswirkungen auf die Vermietbarkeit und die Höhe des Mietzinses ursächlich ...