Preisanpassungsklausel erneut unwirksam
Montag, 28. September 2009Eine Preisanpassungsklausel, die nicht nur regelt, wie die Entgelte der Sparkasse festgelegt werden, sondern auch, ob Entgelte erhoben werden, ohne eine Differnzierung zu treffen, ermöglicht es der Sparkasse, Entgelte für Tätigkeiten festzusetzen, zu deren Erbringung sie schon von Gesetzes wegen oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie ...