Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)
Das Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2519388
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Kann mein Arbeitgeber mich verpflichten?
Kann mein Arbeitgeber mich verpflichten, Überstunden zu leisten? Dies hängt von den Arbeitsvertragsbedingungen und den geltenden Arbeitsgesetzen ab. In einigen Fällen kann ein Arbeitgeber Überstunden anordnen, wenn dies im Vertrag festgelegt ist oder wenn es betriebliche Notwendigkeiten gibt. Es ist jedoch wichtig, dass Überstunden angemessen vergütet werden und gesetzliche Höchstarbeitszeiten eingehalten werden. Wenn Sie Bedenken haben, sollten Sie sich an die zuständige Arbeitsaufsichtsbehörde oder einen Rechtsberater wenden.
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Darf mein Arbeitgeber meine Kündigung ablehnen?
Ja, dein Arbeitgeber kann deine Kündigung ablehnen, wenn er einen wichtigen Grund dafür hat. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn du noch an einen laufenden Projekt beteiligt bist oder wenn deine Kündigung gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt. In solchen Fällen kann dein Arbeitgeber verlangen, dass du deine Kündigung zurücknimmst oder dass du eine bestimmte Frist einhältst.
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Darf mein Arbeitgeber mich heimlich beobachten?
In den meisten Ländern ist es Arbeitgebern nicht erlaubt, ihre Mitarbeiter heimlich zu überwachen. Arbeitgeber müssen in der Regel transparent sein und die Zustimmung der Mitarbeiter einholen, wenn sie Überwachungsmaßnahmen ergreifen möchten. Es ist ratsam, die Gesetze und Vorschriften in Ihrem Land zu überprüfen oder sich an einen Rechtsberater zu wenden, um genaue Informationen zu erhalten.
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Kann mein Arbeitgeber mich zur Nachtschicht zwingen?
Kann mein Arbeitgeber mich zur Nachtschicht zwingen? In vielen Ländern gibt es gesetzliche Regelungen, die die Arbeitszeiten und Schichtarbeit regeln. Es kommt darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt ist. Wenn es keine spezifischen Vereinbarungen gibt, kann Ihr Arbeitgeber Sie grundsätzlich zur Nachtschicht anordnen, solange dies nicht gegen geltende Arbeitsgesetze verstößt. Es ist ratsam, sich über Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Schichtarbeit zu informieren und gegebenenfalls mit Ihrem Arbeitgeber zu sprechen, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Bankrecht
Bankrecht , Inhalt BausparkassenG, BundesbankG, Bürgerliches Gesetzbuch (Auszug), EinlagensicherungsG, FinanzdienstleistungsaufsichtsG, GeldwäscheG, KreditwesenG, PfandbriefG, Sanierungs- und AbwicklungsG, ScheckG, WechselG, ZahlungsdiensteaufsichtsG, ZahlungskontenG und viele weitere Vorschriften Neuauflage Enthält zusätzlich das KreditzweitmarktG, die Wertpapierinstituts-AnzeigenVO, Wertpapierinstituts-PrüfungsberichtsVO, Wertpapierinstituts-VergütungsVO, Wertpapierinstituts-InhaberkontrollVO und die Satzung der BaFin. Die früher in dieser Sammlung enthaltenen bankrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union wurden der Sammlung aus Umfanggründen entnommen und erscheinen nunmehr separat als Beck-Texte im dtv Band EU-BankR Zielgruppe Für Banken und Sparkassen, Versicherungen, Unternehmen, Investmentfonds, Investmentgesellschaften, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter, Notariate, Börsen- und Finanzbehörden, Verbände. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 21.90 € | Versand*: 0 €
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Welche Unterlagen braucht mein neuer Arbeitgeber 2020?
Welche Unterlagen braucht mein neuer Arbeitgeber 2020? Für den Start in einem neuen Job im Jahr 2020 benötigt dein neuer Arbeitgeber in der Regel eine Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses sowie deine Sozialversicherungsnummer für die Anmeldung bei den Behörden. Zudem werden oft auch deine Bankverbindung für die Gehaltszahlungen sowie deine Steueridentifikationsnummer für die Lohnsteuerabrechnung benötigt. Eventuell werden auch noch weitere Unterlagen wie Arbeitsverträge, Zeugnisse oder Zertifikate verlangt, je nach den Anforderungen des Unternehmens. Es ist ratsam, sich im Vorfeld genau zu erkundigen, welche Unterlagen genau benötigt werden, um einen reibungslosen Start in den neuen Job zu gewährleisten.
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Darf mein Arbeitgeber mir das Trinken verbieten?
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, bestimmte Verhaltensweisen am Arbeitsplatz zu regeln, um die Sicherheit und Effizienz der Arbeit zu gewährleisten. Wenn der Konsum von alkoholischen Getränken die Arbeitsleistung beeinträchtigt oder gegen betriebliche Regeln verstößt, kann der Arbeitgeber das Trinken verbieten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies von den spezifischen Arbeitsgesetzen und -richtlinien in Ihrem Land abhängen kann.
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Wann muss mich mein neuer Arbeitgeber anmelden?
Dein neuer Arbeitgeber muss dich spätestens am ersten Arbeitstag bei der zuständigen Krankenkasse anmelden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass du von Beginn an krankenversichert bist. Zudem muss dein Arbeitgeber dich auch bei der Rentenversicherung anmelden, damit deine Rentenansprüche korrekt erfasst werden. Es ist wichtig, dass diese Anmeldungen zeitnah erfolgen, um eventuelle Probleme oder Verzögerungen zu vermeiden. Falls du unsicher bist, ob dein Arbeitgeber dich ordnungsgemäß angemeldet hat, solltest du dies zeitnah klären.
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Kann mein Arbeitgeber mir ein Tattoo verbieten?
Kann mein Arbeitgeber mir ein Tattoo verbieten? In den meisten Fällen kann ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter nicht verbieten, ein Tattoo zu haben, da dies unter das Recht auf körperliche Selbstbestimmung fällt. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn das Tattoo gegen Unternehmensrichtlinien verstößt oder die Arbeitsleistung beeinträchtigt. Es ist ratsam, die Unternehmensrichtlinien zu überprüfen und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber zu klären, ob ein Tattoo akzeptabel ist. Letztendlich kann es von der individuellen Situation und den geltenden Gesetzen abhängen, ob ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter ein Tattoo verbieten kann.
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